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Regelungen für das Abitur 2021


Jahrgang 13

Liebe Schülerinnen und Schüler,

das Schuljahr 2020/2021 ist ein ganz besonderes. Für Sie ist es das in zweifacher Hinsicht, denn es ist Ihr letztes Schuljahr. Sie bereiten sich auf Ihre Abiturprüfungen vor. Und damit auch alle Fragen in Corona-Zeiten geklärt werden, hatte ich gemeinsam mit den zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern am 3. Dezember dazu ein virtuelles Treffen mit der Landesschüler*innenvertretung. ...

Abitur-Brief der Ministerin (pdf)

Das war ein guter Austausch und ich kann Sie nur ermuntern: Gehen Sie auf die Landesschüler*innenvertretung zu, wenn Sie Fragen oder Probleme haben sollten, sie vertreten Ihre Interessen und das machen sie sehr gut.

Für das Abitur im Schuljahr 2020/2021 gilt, wie im vergangenen Schuljahr auch, dass Ihnen und auch allen andern Schülerinnen und Schülern durch Corona keine Nachteile entstehen sollen. Sie sollen gute, qualifizierte Abschlüsse machen können, die überall in Deutschland anerkannt werden. Darauf haben wir uns innerhalb der Kultusministerkonferenz geeinigt.

Folgende Regelungen sind für das Abitur im Januar (G9 Gymnasium/IGS) vorgesehen:

Die schriftlichen Abiturprüfungen sollen zu den geplanten Terminen zwischen dem 7.1.2021 und dem 27.1.2021 stattfinden.

In den drei Unterrichtstagen nach den Weihnachtsferien soll der Unterricht nur in den Leistungsfächern und dort als Fernunterricht organisiert werden. Der erste Tag in der Schule wird der Tag Ihrer ersten schriftlichen Abiturprüfung sein.

Bei den schriftlichen Abiturprüfungen selbst wird selbstverständlich auf die Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen geachtet. Außerdem werden Sie in großem Abstand voneinander sitzen (möglichst zwei Meter).


Wenn auf Grund von Erkrankungen oder Quarantänemaßnahmen Termine nicht wahrgenommen werden können, sieht das übliche Verfahren reguläre Nachschreibetermine vor. Darüber sind Ihre Schulen informiert, denn solche Fälle gibt es immer wieder – und es gab sie auch vor Corona. Sollten zusätzliche Maßnahmen notwendig sein, können sich die MSS-Leiterinnen und -leiter direkt an das Ministerium für Bildung wenden – gemeinsam werden wir dann gute Lösungen finden.

Unterricht nach dem Abitur / G8 und Berufliche Gymnasien

Auch nach den Abiturprüfungen geht – wie sonst auch – der Unterricht weiter. Sollten sich aufgrund des Infektionsgeschehens Änderungen ergeben, informieren wir Sie und Ihre Schulen umgehend. Das Gleiche gilt für die Abiturprüfungen an den G8-Gymnasien sowie den Kollegs/Abendgymnasien und den Beruflichen Gymnasien.

Die Landesschüler*innenvertretung hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass einige von Ihnen befürchten, nicht mehr alle Leistungsnachweise erbringen zu können. Diese Sorge müssen Sie nicht haben: Es wird – sollte das zum Beispiel aufgrund lokaler Quarantänemaßnahmen notwendig werden – auch die Möglichkeit geben, Leistungen später zu erbringen oder angepasste Formate zu verwenden. Ihre Schulen wissen, dass Sie im begründeten Einzelfall auch Leistungen nach dem vorgesehenen Notenschluss einbringen könnt. Wir stehen zu diesen Themen in gutem Kontakt mit Ihren MSS-Leitungen.

Regelungen zum Fach Sport in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung (beide Abiturtermine)

Da auf Grund der Infektionslage Sportstätten nur teilweise bzw. gar nicht genutzt werden können und Sportunterricht daher nur eingeschränkt durchgeführt werden kann, gelten für das aktuelle Schuljahr folgende Regelungen:

Grundfach Sport:

Die Leistungen aus 13/1 müssen im Schuljahr 2020/2021 nicht mehr verpflichtend ins Abitur eingebracht werden. Die Abiturprüfungsordnung wird dahingehend geändert.

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Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich weiß, dass dieses Schuljahr anders ist als Sie sich das vorgestellt hatten. Wir leben in einer Pandemie und müssen unser Leben und auch unseren schulischen Alltag daran anpassen. Aber ich bin auch sicher: Sie werden diese Situation auch weiterhin sehr gut meistern. Damit uns das auch weiter gut gelingt, hier noch mein Appell: Halten Sie sich an die Regeln, insbesondere auch während der Weihnachtsfeiertage und an Silvester, damit alle ohne Infektionen ins neue Jahr starten können. Es gilt noch immer die Regel: Ich schütze dich und du schützt mich.

Wenn Sie in ein paar Jahren zurückblicken, dann werden Sie besonders stolz auf sich sein können: Sie werden nämlich zu der Generation gehören, die trotz der Corona-Pandemie ihr Abitur abgelegt hat.

Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start in das neue Jahr, für die kommenden Monate und die anstehenden Prüfungen Ihnen allen viel Erfolg und alles Gute!

Ihre
Dr. Stefanie Hubig

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