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Infektions-krankheiten & Corona


gültig ab 05.12.

Neue Vorgaben zu Corona und Infektionskrankheiten

Treten Infekte mit Erkältungssymptomatik auf, halten Sie sich bitte an die aktuellen Handlungsempfehlung:

Umgang mit Coronainfektionen:
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen ...

(PCR-Test, PoC-Antigentest oder Selbsttest) sind verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung durchgehend eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2) zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt frühestens nach 5 Tagen nach Durchführung des Tests. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von 10 Tagen. Die Maske darf abgesetzt werden, sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird, ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht, sich eine positiv getestete Person allein in einem geschlossenen Raum aufhält.

Im Falle einer symptomlosen Coronainfektion kommen Schüler:innen unter Beachtung der Maskenpflicht zur Schule.

Die Schulleitung 

DOJ

Rubrik:
Schulleben und GTS,  Corona,