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Infektionsschutz an Schulen


Regeln ab 4. 4. 

Ab dem 4. April bis einschließlich der Woche nach den Osterferien gelten aufgrund des vom Bundestag geänderten Infektionsschutzgesetzes dann folgende Regeln:

Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden. 

Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr. Das entspricht den Lockerungen in fast allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens. In einer Übergangsphase werden für die Schülerinnen und Schüler und das schulische Personal unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind, noch bis zum 29. April 2022 zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten.

Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt. [...]

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Corona,